Haushaltsnahe Dienstleistungen
Beinhalten den Haushaltsservice für Familien, Senioren, Alleinstehende und Firmen.
Der Haushaltsservice ist steuerlich absetzbar nach § 35 a EstG, Steuervorteil bei haushaltsnahen Dienstleistungen,
finanzierbar durch Ihre Pflegekasse bei Vorliegen eines Pflegegrades (PG 1 – PG 5) nach § 45 b SGB XI haushaltsnahe Dienstleistungen
oder
finanzierbar durch die Haushaltshilfe § 38 SGB V, wenn es Ihre Krankenkasse genehmigt.
Unser Haushaltsservice umfasst:
- Staubwischen
- Staubsaugen
- Bodenreinigung nass
- Backofen-,
- Bäder-,
- Büro-, (Geschäftskunden)
- Fenster-,
- Küchen-,
- Kühlschrank- und
- Treppenreinigung
- Blumen-und Pflanzenpflege
- Einkäufe
- Briefkastenleerung
- Haustierbetreuung