Betreuung / Begleitung / Entlastung

Betreuung / Entlastungsleistungen / Seniorenbetreuung / Besuchsdienst und Begleitungsservice

Die zusätzlichen Entlastungsleistungen (Entlastungsbetrag) § 45 b SGB XI sind finanzierbar durch Ihre Kranken- / Pflegekasse bei Vorliegen eines Pflegegrades (PG 1 bis PG 5) und privat.

Folgende Leistungen bieten wir Ihnen hierzu an:

  • Gedächtnistraining
  • Orientierungstraining 
  • Alltagshilfe
  • Gespräche
  • Zeitungs- und Bücherlesung
  • Durchführung / Begleitung eines Einkaufes
  • Besuchsdienst
  • Anregung und Unterstützung bei sozialen Kontakten
  • Alltagsbetreuung
  • Nachbarschaftshilfe
  • Begleitungsservice zu Ärzten, Behörden, Therapeuten oder kulturellen Veranstaltungen
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen siehe Haushaltsservice