Betreuung / Entlastungsleistungen / Seniorenbetreuung / Besuchsdienst und Begleitungsservice
Die zusätzlichen Entlastungsleistungen (Entlastungsbetrag) § 45 b SGB XI sind finanzierbar durch Ihre Kranken- / Pflegekasse bei Vorliegen eines Pflegegrades (PG 1 bis PG 5) und privat.
Folgende Leistungen bieten wir Ihnen hierzu an:
- Gedächtnistraining
- Orientierungstraining
- Alltagshilfe
- Gespräche
- Zeitungs- und Bücherlesung
- Durchführung / Begleitung eines Einkaufes
- Besuchsdienst
- Anregung und Unterstützung bei sozialen Kontakten
- Alltagsbetreuung
- Nachbarschaftshilfe
- Begleitungsservice zu Ärzten, Behörden, Therapeuten oder kulturellen Veranstaltungen
- Haushaltsnahe Dienstleistungen siehe Haushaltsservice