Pflegeberatung

Gut beraten, gut gepflegt – dank Pflegeberatung

… Weil Pflege Expertenwissen braucht!

Wahrscheinlich kreisen in Ihrem Kopf unzählige Gedanken und Fragen rund um die Pflege. Die Kosten sind bestimmt hoch. Der Antrag ist – wie in Deutschland so häufig –unverständlich und kompliziert. Sicher übersehen Sie etwas Wichtiges im Prozedere …

Denn dank unserer Pflegeberatung haben Sie eine erfahrene Pflegefachkraft an Ihrer Seite, die Sie durch den Bürokratie-Dschungel leitet. Seit über 20 Jahren befassen wir uns mit dem Thema Pflege.

Welchen Pflegegrad habe ich? Wie beantrage ich diesen? Franziska Richter berät Sie.

Pflegeberatung bei Ihnen zu Hause

Wir kommen direkt zu Ihnen, um all Ihre Fragen zu klären:

  • Wie beantrage ich einen Pflegegrad?
  • Welche Leistungen oder Hilfsmittel stehen mir zu?
  • Was ist beim Antrag zu beachten?
  • Woher bekomme ich Unterstützung?
  • Welche Kosten kommen auf mich zu?

Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch bei der Beantragung eines Pflegegrades und nehmen uns Zeit, um genau die Leistungen zu finden, die Ihnen das Leben einfacher und angenehmer gestalten.

Vereinbaren Sie gleich Ihren persönlichen Gesprächstermin mit uns.

Pflegekurse oder Begutachtung für den Pflegegrad – wir sind an Ihrer Seite!

Sie pflegen einen Angehörigen selbst und wollen es richtig machen? Dann nutzen Sie die Möglichkeit, einen Pflegekurs zu absolvieren. Wir unterstützen Sie beim Antrag, sodass die Kosten übernommen werden.

Auch bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst sind wir gerne anwesend, sodass Sie sich entspannt zurücklehnen können und Ihr Pflegegrad korrekt eingestuft wird.

Unsere Beratungsleistungen:

Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI:
bei Bezug von Pflegegeld ab Pflegegrad 2 bis 5,
bei Pflegegrad 1 nicht verpflichtend, aber auf Wunsch einmal pro Halbjahr möglich

Pflegeberatung nach § 45 SGB XI:
für Pflegebedürftige und deren Angehörige

Pflegekurse für pflegende Angehörige § 45 SGB XI

Beratung und Hilfe beim Beantragen eines Pflegegrades und Anwesenheit bei Begutachtung durch den medizinischen Dienst

Pflegegrad 1-5 einfach erklärt:

Seit 2017 gelten die neuen Pflegegrade 1 bis 5. Während früher nur körperliche Beeinträchtigungen berücksichtigt wurden, werden nun auch mentale Einschränkungen wie beispielsweise bei Demenz in die Beurteilung aufgenommen. Im Fokus steht somit die generelle Selbstständigkeit im Alltag.

Auf Grundlage des Gutachtens durch den Medizinischen Dienst entscheidet die Pflegeversicherung, welcher Pflegegrad angemessen ist.

  • Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Kompetente Pflegeberatung durch Franziska Richter in Leipzig